26/01: Lokale Elektrizitätsgemeinschaften LEG helfen beim Solarstromzubau
Für das Klimaziel Netto Null 2050 brauchen wir mehr Solarstrom. Gemäss den Bundesvorgaben soll der Solarstrom von heute 8.2TWh bis 2035 auf 35TWh ansteigen. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen jedes Jahr PV-Anlagen mit einer Leistung von 2.8 GWp zugebaut werden, der grösste Teil davon auf Dach- und Fassadenflächen. Ob dies gelingt, hängt von den Finanzierungsbedingungen ab. Heute droht ein Rückgang beim PV-Zubau, weil sich der Rückliefertarif ins Netz neu nach dem Marktpreis richten soll. Leider steht das zuständige Bundesamt unter Bundesrat Rösti eher auf der Bremse, obwohl eine sehr grosse Mehrheit der Bevölkerung mehr Solarstrom fordert. Hier ist das Parlament gefordert, den Zubau von PV mit wirksamen Finanzierungsregeln und Speicherlösungen zu sichern.
Aktuell gilt für kleine Anlagen zwar eine Mindestvergütung von 6Rp/kWh. Grössere Anlagen (über 150 kWp), etwa auf Scheunendächern, lassen sich so nicht finanzieren, erhalten aber mit der LEG eine attraktive Finanzierungsvariante.
Wer heute eine PV-Anlage auf seinem Haus plant, sollte auf einen möglichst hohen Eigenverbrauch setzen. Im anderen Fall kann er seinen Solarstrom an die Nachbarn verkaufen. Dafür gibt es seit längerem den Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) und ab 2026 die lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG). Die dafür geltenden Regeln können auf der Webseite der EKZ abgerufen werden. Dort zeigt eine interaktive Karte, welche Nachbarn als Stromkäufer in Frage kommen. Wird der lokal produzierte erneuerbare Strom lokal gebraucht, wird das übergeordnete Netz entlastet. Der Strombezüger erhält darum den günstigen Solarstrom mit einem um 40% reduzierten Netztarif.
Eine LEG wird über ein Online-Portal eingerichtet und automatisiert betrieben. Ein „LEG-Vertreter“ sucht seine „LEG-Teilnehmer“, Stromproduzenten oder Strombezüger, und schliesst mit ihnen einen Vertrag ab. Der Verteilnetzbetreiber, bei uns in der Regel die EKZ, regelt die Messungen von Stromproduktion und Stromverbrauch, die standardisierte Datenlieferung und die Rechnungsstellung. Alle Strombezüger in einer LEG werden bei der Solarstromlieferung gleichbehandelt. Sie erhalten quartalsweise eine zweiteilige Stromrechnung für Strom aus dem Netz und für den etwas günstigeren Solarstrom. Die Solarstromproduzenten erhalten eine Vergütung, die sich am normalen Stromtarif orientiert und eine bessere Finanzierung der grossen PV-Anlage erlaubt. In eine LEG können Interessierte eintreten, aber auch wieder austreten. Wer sich für ein zukunftsträchtiges Stromsystem einsetzen will, wo der Strom dezentral produziert und gebraucht wird, wirkt als Pionier in einer LEG und sammelt Erfahrungen. Wenn LEGs mithelfen, den Zubau von PV-Anlagen finanziell attraktiver zu machen, hilft dies bei der dringend nötigen Energiewende.
Alfred Weidmann, GRÜNE Weinland.