Frauen- und Familienförderung
Gleichstellung - verfassungsmässiges Recht und Realität
Obwohl die Gleichstellung von Frau und Mann seit 1981 in der Verfassung verankert und seit 1996 im Gleichstellungsgesetz festgeschrieben ist, sind Frauen in Sachen Lohn, Karrierechancen, Vertretung in leitenden Positionen, Vorsorge/wirtschaftliche Absicherung, Care-Arbeit und in weiteren Bereichen (sexuelle und physische Gewalt, medizinische Versorgung, …) benachteiligt. Noch immer sind also wirtschaftliche und politische Macht einseitig auf die Geschlechter verteilt.
Es sind grundsätzliche und strukturelle Veränderungen in der Arbeitswelt und im gesellschaftlichen Gefüge nötig. Insbesondere auch, wenn uns Familien beziehungsweise der Nachwuchs wichtig sind.
So sollte es normal sein, dass beide Elternteile Teilzeit arbeiten (können) und sich die Übernahme von Haushalt- und Betreuungsarbeit nicht nachteilig auf Lohn, Vorsorge und Karriere auswirkt. Lohnunterschiede zwischen sog. typischen Frauen- und typischen Männerberufen müssen abgebaut werden.
Männer und Arbeitgebende stehen in der Pflicht, diesen Wandel zu unterstützen. Und natürlich die Politik, welche diesbezüglich Vorgaben macht und den Rahmen festlegt.
Wie sieht dies in Dietikon aus
In Dietikon richten wir Grünen unser Augenmerk auf die Themen Tagesschule, Kindertages-stätten und Frühförderung, um Frauen und Kindern Gleichberechtigung resp. gleiche Chancen zu ermöglichen.
Zusätzliche Informationen
https://gruene.ch/agenda-2023#k9
www.gruene.ch/gesellschaft/gleichstellung/gleichstellung
https://www.dietikon.ch/_docn/4493959/Abschlussbericht_Primokiz2.pdf
Vorstösse der Grünen Dietikon im Gemeinderat
https://www.dietikon.ch/_docn/2661613/Gender-Budgeting_Mitteilung_GR.pdf