23/05: Bonus ohne Grenzen?

Wer an Bonus denkt, der denkt an Banken. Doch das ist die halbe Wahrheit. Und dennoch sollte die Frage, was ein gerechter Lohn für jede Arbeit ist, besprochen werden. Denn Bonus ist in vielen Anstellungen bereits Teil des Jahreseinkommens, wenn auch ohne vertragliche Verpflichtung des Arbeitgebers.

Was ist ein angemessener Bonus? Wer einen Bonus in der Höhe eines Monatslohns erhält, der/die wird nicht überbordend „beschenkt“. Ein Bonus in der Höhe eines Jahreslohns ist bereits fragwürdig. Wenn der Bonus so gross ist, warum ist der vertragliche Lohn nicht höher? Wird etwa beim Lohn gespart, damit der freiwillige Bonus üppig ausfällt.

Nicht alle Wirtschaftssektoren haben das Glück, mit ihren Produkten so viel Geld für Boni zu generieren. Bleiben deshalb die Löhne moderat? Die Hälfte der Schweizer und Schweizerinnen mit einem Arbeitsvertrag verdienen pro Jahr weniger als 80‘000, die andere Hälfte darüber.

Wenn Banker in den Chefetagen Hunderttausende Franken an Boni erhalten, dann darf zurecht gefragt werden, wie sieht die Leistung aus. Mit Verweis auf die Konkurrenz und den Arbeitsmarkt machen die Firmenvorstände beliebt, selbst bei sehr schlechtem Geschäftsgang dennoch hohe Boni zu bezahlen. Denn hochqualifizierte Mitarbeiter seien moderne Nomaden, die dem lukrativsten Jobangebot nachreisen.

So kam es dann, dass die CS langsam und kaum hörbar in eine Krise glitt. Die grossen Medien schwiegen zum Problem, kaum ein Politiker hob die Augenbrauen. Alle vertrauten den Botschaften der Geschäftsleitungen und kritisieren nun die Finma, die leider keinen griffigen Auftrag von Gesetzeswegen hat.

Nach der angeordneten CS-Übernahme durch die UBS bleibt der Schweiz die Ernüchterung, dass KMU-Regeln bei „Too-Big-To-Fail“ versagen. Die politische und finanzielle Stabilität weltweit und der Schweiz kann nur mit Notrecht gerettet werden. Ist das der Preis der Globalisierung?

Ein Blick auf die Korruptionsgesetzgebung zeigt, dass bei Geschenken von Lieferanten an Kunden ganz andere Massstäbe gelten. Ein weihnachtliches Geschäftsgeschenk gilt nicht als Bestechung, wenn es in einem Tag konsumierbar ist oder den Wert von zwanzig Franken nicht übersteigt. Auch bei Eigengeschäftsbestimmungen sind die Vorgaben für Bankangestellte und Geheimnisträger:innen wie Rechtsdienstleistende und Wirtschaftsexpert:innen sehr restriktiv. Hier sind harte Sanktionen wie Berufsverbote sind möglich.

Viele Lieferanten verzichten auf Kundengeschenke und spenden stattdessen an Hilfswerke. Beim Bonus sind die Tore in Chefetagen weit offen. Wie können falsche Anreize verhindert werden? Einige Firmen beugen mittels einer Unternehmenskultur den Risiken vor. Doch auch hier ist der Gesetzgeber – und nicht nur in der Schweiz – gefordert. Wie wäre es, wenn Boni ab einer gewissen Höhe eine Sondersteuer zu Gunsten von Hilfswerken oder der Entwicklungshilfe abliefern? Oder die Unternehmen die Preise für ihre Produkte senken. Dank tiefer Preise profitieren alle vom Wirtschaftserfolg.

Thomas Feer, Präsident Grüne Andelfingen, Nationalratskandidat, Stammheim

Erschienen am 23. Juni