Neue Gemeindeordnung

Die neue Gemeindeordnung wurde am 10. Juni 2001 mit 1899 gegen 565 Stimmen angenommen. Der Nein-Anteil von 23% ist insofern recht hoch, als die GP die einzige Partei war, die sich klar gegen die Vorlage entschied.

Stellungnahme zur neuen Gemeindeordnung

Die GP Pfäffikon hat sich an ihrer letzten Parteiversammlung mit der neuen Gemeindeordnung befasst. Sie kommt im Sinne einer ersten Durchsicht zu folgender grundsätzlicher Stellungnahme:

Wir begrüssen die grundsätzlichen Ziele der neuen Gemeindeordnung:

  • schlankere, bürgernähere Verwaltung
  • Wahrung der demokratischen Grundrechte der Bürger und Bürgerinnen
  • Trennung zwischen strategischer und operativer Führung

Entschieden abgelehnt wird von der GP Pfäffikon hingegen die geplante Zusammenlegung der beiden Schulgemeinden mit der politischen Gemeinde. Wir schlagen statt dessen eine Zusammenlegung der beiden bis anhin getrennten Schulgemeinden zu einer von der Politischen Gemeinde unabhängigen Schulgemeinde vor.

Die Schule muss von der Gemeindeverwaltung unabhängig bleiben. Sie soll vom Kanton und der Gemeinde möglichst teilautonom werden. Die Schule darf nicht ein Anhängsel eines auf kommunaler Ebene allmächtigen und schwerfälligen Gemeindeverwaltungsapparates werden. Die möglichen Einsparungen sind nicht erwiesen und sind deshalb spekulativ.

Die neue Gemeindeordnung führt zu einer massiven Machtkonzentration des Gemeinderates. So soll unter anderem die bisher vor allem im Umweltbereich als eigenständige und vom Volk gewählte Gesundheitskommission ersatzlos abgeschafft werden. Der Gemeinderat kann nach eigenem Gutdünken sogenannte beratende Kommissionen mit ihm genehmen Personen einsetzen.

Die GP Pfäffikon fordert die Beibehaltung der Gesundheitskommission. Ihr sind klare Kompetenzen in umweltpolitischen Anliegen auf kommunaler Ebene zuzuordnen. Nur so können die im Leitbild unserer Gemeinde aufgelisteten Punkte betreffend Umweltschutz umgesetzt und kontrolliert werden.

Die GP möchte möglichst früh zu einem breiten Meinungsbildungsprozess beitragen. Eine ausführliche Vernehmlassung erfolgt später.